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Beschäftigtendatenschutz
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist, nicht eigenständig geregelt. Die Schaffung spezifischerer Vorschriften hinsichtlich personenbezogener Arbeitnehmerdaten wird gemäß Art. 88 EU-DSGVO den Mitgliedstaaten überlassen. Aufbauend darauf wird in dem Werk auf alle Bestimmungen eingegangen, nach denen sich die Datenverarbeitung bei Mitarbeitern richtet, unter Einbeziehung aller Neuregelungen des Datenschutzgesetzes. KUNDENNUTZEN: ...

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