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Art. 4 EMRK und das Verbot des Menschenhandels
Der Menschenhandel degradiert Opfer zu bloßer Ware. Dieses Verbrechen verstößt in allen Erscheinungsformen in gravierender Weise gegen die Menschenwürde und stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Die Europäische Konvention für Menschenrechte enthält jedoch kein ausdrückliches Verbot des Menschenhandels. Das Werk untersucht im ersten Teil, inwieweit Art. 4 EMRK ein ungeschriebenes Verbot des Menschenhandels entnommen werden kann und mit welchen positiven Pflichten ...

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