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Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff
Der EG-Vertrag nimmt Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unter bestimmten Voraussetzungen von seinen Wettbewerbsvorschriften aus. Diesem gemeinschaftsrechtlichen Begriff entspricht auf mitgliedstaatlicher Ebene der Begriff der Daseinsvorsorge, den Ernst Forsthoff in seinen Schriften Die Verwaltung als Leistungsträger (1938) und Rechtsfragen der leistenden Verwaltung (1959) entwickelt hat. Forsthoff geht dabei von einem autoritären Staats- und Verwaltungsverständnis aus, das mit den Vorgaben des ...

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