Reform des Personengesellschaftsrechts
Nach dem Regelungskonzept der geltenden §§ 705 ff. BGB ist die GbR eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung einer begrenzten Anzahl von Einzelgeschäften gründete Gesamthandsgemeinschaft. In ihren Grundzügen sind die Regelungen zur GbR seit über 100 Jahren nicht mehr verändert worden. Durch das MoPeG erfolgt eine Anpassung der GbR an die heutigen Bedürfnisse (z.B. Rechtsfähigkeit der GbR, Umwandlungsfähigkeit der GbR). Von ...