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Das Jagdrecht im Freistaat Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat sein seit 1992 geltendes Landesjagdgesetz einer grundsätzlichen Novelle unterzogen. Neben der Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart erfolgten umfangreiche Änderungen im Bereich Wildschutz und der Nachsuche. Darüber hinaus wurde das Gesetz um Einzelregelungen ergänzt, wie z.B. das Verbot von Totschlagfallen, das Verbot von Bleischrot oder der Entfall der Abschussplanung für Rehwild. Das Werk erscheint ab der ...

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