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Die mutmaßliche Einwilligung in den Behandlungsabbruch
Im Spannungsfeld zwischen den strafbewehrten Geboten der Lebenserhaltung und der Achtung der Selbstbestimmung wirft der entscheidungsunfähige Patient eine besondere Problematik auf. Die naheliegende Berufung auf seine mutmaßliche Einwilligung in den Behandlungsabbruch und ihr Geltungsanspruch als Beschränkung der ärztlichen Behandlungspflicht bedürfen einer kritischen Überprüfung, die Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes aufzeigt. Dabei stellen sich vielfach Abgrenzungsfragen: Im Hinblick auf sogenannte Patiententestamente ...

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