Recht der Kreditsicherung
Kreditsicherheiten spielen in der Praxis der Kreditinstitute eine wichtige Rolle. Sie haben die Aufgabe, dem Kreditgeber neben seinen Forderungen aus dem Kredit-/Darlehensverhältnis ein zusätzliches Instrument zur Durchsetzung seiner Ansprüche zu verschaffen. Da das Recht der Kreditsicherheiten im BGB nur unvollständig geregelt ist, sind die Sicherungsverträge immer wieder Gegenstand richterlicher Inhaltskontrolle. Wird bei der Bestellung der Sicherheiten nicht mit der erforderlichen ...