Wertpapierrecht der Security Token Offerings
Nachdem die BaFin Security Token als Wertpapiere "sui generis" einstufte und dem kapitalmarkt- und prospektrechtlichen Wertpapierbegriff unterstellte, scheinen viele Fragen in diesem Bereich geklärt zu sein. Doch ist die Verwaltungsauffassung dogmatisch überzeugend? Durch eine umfassende Einordnung von Security Token als Wertpapiere im zivil- und aufsichtsrechtlichen Sinne untersucht Maurice Ribak diese Fragestellung. Dabei wird erkennbar, dass das zivilrechtliche Verbriefungserfordernis technisch erfüllt ...