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Die Warenausfuhrfreiheit: ein Beschränkungsverbot
Am Beispiel der Warenausfuhrfreiheit (Art. 35 AEUV) reflektiert der Autor kritisch die herrschende Methodik der Auslegung der Europäischen Grundfreiheiten. Diese sollte zu einem ganzheitlichen, interdisziplinär informierten Auslegungsansatz fortentwickelt werden: Rechtsökonomische, demokratie- und integrationstheoretische Erwägungen müssen dabei mit (unions-)verfassungsrechtlichen, entstehungsgeschichtlichen und systematisch-grammatischen Auslegungsgesichtspunkten sowie der (inkonsistenten) "Fallrechtsprechung" des Europäischen Gerichtshofs versöhnt werden. Als zentrale Leitlinie für die Auslegung der Grundfreiheiten erweist ...

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