Zwischen Gläubigerbefriedigung und politischer Opportunität
Das Insolvenzverfahren dient der Gläubigerbefriedigung. Unter dieser Prämisse konzipierte der Gesetzgeber sowohl in der Vergangenheit die Konkurs- und Vergleichsordnung als auch die seit 1999 geltende Insolvenzordnung. Insbesondere Unternehmensinsolvenzen erfuhren und erfahren jedoch immer wieder eine Behandlung, die von den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensmechanismen abweicht. Häufig war und ist es die öffentliche Hand selbst, die versucht, aus arbeitsmarkt-, sozial-, oder kulturpolitischen Gründen ...