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Die Autonomie der Unionsrechtsordnung
Die Autonomie des Unionsrechts ist ein vom EuGH etablierter "Grundsatz", der die Unionsrechtsordnung vor externen Einflüssen wie dem Recht der Mitgliedstaaten oder - zunehmend - dem Völkerrecht schützen soll. Auf dieser Grundlage proklamiert der EuGH einen absoluten Vorrang des Unionsrechts gegenüber dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten und beschränkt die unionsrechtlich zulässige Rechtsprechungsreichweite völkerrechtlich errichteter Spruchkörper. In den letzten Jahren mehren ...

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