Der Zweck des Telekommunikationsgesetzes
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält einleitend im § 1 eine Zweckbestimmung und bestimmt im § 2 die Ziele der Regulierung. Auf diese Zweck- bzw. Zielsetzung nehmen nachfolgend verschiedene Vorschriften Bezug. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, welche Bedeutung die Zweckbestimmung in § 1 TKG hat. Nach einer allgemeinen dogmatischen Einführung zu den gesetzlichen Ziel- und Zwecksetzungen werden die Zentralbegriffe des ...