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KosmetikVO
Zum Werk Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung) gilt europaweit seit dem 11. Juli 2013. Die Verordnung ist eine Weiterentwicklung der bislang geltenden Richtlinie, die noch in nationales Recht umzusetzen war. it der EU-Verordnung wird das Kosmetikrecht nunmehr einheitlich geregelt. Neue Ziele dieser EU-Verordnung sind insbesondere - klare Regelungen zur Produktverantwortlichkeit - Produktnotifizierung - Bekanntgabe zu Nanomaterialien ...

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