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Übergang stiller Reserven im Steuerrecht der Kapitalgesellschaft
Bei einer Kapitalgesellschaft spielen z.B. Anteilsübertragungen, verdeckte Einlagen, Kapitalerhöhungen, Sacheinlagen i.S.d. 20 UmwStG und andere Formen der Umwandlung eine bedeutende Rolle. In jedem dieser Fälle finden sich auch Entscheidungen des BFH bzw. der Finanzverwaltung zum Übergang stiller Reserven auf ein anderes Rechtssubjekt. Ergebnis ist, scheinbar willkürlich, einmal die Aufdeckung der stillen Reserven im Zeitpunkt ihres Übergangs, ein andermal deren Weiterverhaftung ...

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