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Die geographische Herkunftsangabe nach dem Markengesetz unter Berücksichtigung internationaler Regelungen
Seitdem Namen zur werbenden Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, werden auch die geographischen Herkunftsangaben in markenmäßiger Weise eingesetzt. Viele dieser geographischen Herkunftsangaben begegnen uns täglich. Beispiele sind: Lübecker Marzipan, Gerolsteiner, Warsteiner, etc. In dem seit 01.01.1995 geltenden Markengesetz, welches das frühere Warenzeichengesetz ersetzte, werden erstmals in Deutschland auch die geographischen Herkunftsangaben als Kennzeichen von Waren oder Dienstleistungen geregelt. ...

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