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Kleriker und Laien
Das Kirchenrecht in Form des Decretum Gratiani schrieb im 12. Jahrhundert, dass es zwei Arten von Menschen gebe: Kleriker und Laien. Was auf den ersten Blick eindeutig und selbstverständlich erscheint, wird bei näherer Betrachtung jedoch äußerst komplex. Das Verhältnis von Klerikern und Laien im Mittelalter ist eingebettet in zahlreiche weitere soziale, rechtliche, gesellschaftliche und theologische Distinktionen, wie geistlich und weltlich, ...

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