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Leistungsbestimmung des Arbeitnehmers
Im Arbeitsrecht ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers als einseitiges Leistungsbestimmungsrecht anerkannt. Zunehmend werden Entscheidungen in Fragen der Arbeitszeitverteilung und anderer Modalitäten der Arbeitserbringung aber auch dem einzelnen Arbeitnehmer überlassen. Dadurch könnte sich ein neuer Gestaltungsfaktor im Arbeitsrecht, nämlich ein Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitnehmers, entwickelt haben. Die Arbeit widmet sich der Frage, in welchen Regelungskreisen einem Arbeitnehmer kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung ...

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