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Mitbestimmungsfragen beim grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnis im Konzern
Das Internationale Betriebsverfassungsrecht stellt sich derzeit noch als ein materielles Sonderrecht dar, dessen Begründung und Ausgestaltung auf einer längst abgelösten Vorgängerkodifikation unseres heutigen Betriebsverfassungsgesetzes beruhen. Dieser Umstand erschwert die Akzeptanz des gegenwärtigen Rechtsangebots in der Unternehmenspraxis. Die denkbare Alternative eines die jeweils einzelstaatlich vorgesehene betriebliche Mitbestimmung ablösenden Systems supranationalen Ursprungs besteht nicht. Der Verfasser nimmt die Gegebenheit grenzüberschreitender "moderner Unternehmensstrukturen" ...

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