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Die Ambivalenz des Bußgeldverfahrens
Die Ansprüche an das Ordnungswidrigkeitenverfahren wachsen immens: Mittlerweile unterliegen ihm einfachste Verkehrsdelinquenz und gewichtige Verstöße im Wirtschaftsrecht. Die hierfür geltenden prozessualen Vorschriften sind jedoch nicht auf Wirtschaftsordnungswidrigkeiten zugeschnitten, sondern zielen auf die effiziente Ahndung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten ab.Kann diese Ausgangslage für das Bußgeldverfahren zur Zerreißprobe werden und drohen bald einzelne Abspaltungen, wie etwa die des Kartellsanktionenverfahrens? Welche Reformen müsste man vornehmen, ...

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