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Der funktionale Begriff des öffentlichen Auftraggebers nach § 99 Nr. 2 GWB im Schnittfeld zur wirtschaftlichen Betätigung im Kommunalrecht
Kann ein kommunales Unternehmen, das sich nach der Gemeindeordnung in zulässiger Weise wirtschaftlich betätigt, zugleich auf seine Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts schließen? Kommunale Unternehmen können in zwei Rollen am Markt tätig werden - als Leistungsanbieter sowie als Auftraggeber. Bieten sie Waren oder Dienstleistungen an, richtet sich die Zulässigkeit dieser Betätigung nach den Schranken des Gemeindewirtschaftsrechts. Bei ...

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