Inobhutnahme von Kindern nach § 42 SGB VIII und § 1666 BGB
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2, 3, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Kinder- und Jugendhilferecht/Familienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Sichtweise, dass es sich bei Inobhutnahmen meist um einen unangemesse-nen Eingriff in die Privatsphäre von Familien handelt, ist weit verbreitet. Mit dieser Meinung geht vermutlich oft die Annahme einher, dass Kinder grundsätzlich bei ihren Eltern am besten ...