1 Ergebnis.

Die Trennung von Zivil- und Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Untersuchungs- und Rügepflicht nach 377 HGB
Die Berechtigung der Trennung von Zivil- und Handelsrecht (materielle Selbständigkeit) und nicht die Aufteilung des Stoffes auf BGB und HGB (formelle Selbständigkeit) ist Gegenstand der Untersuchung. Ein befriedigendes Abgrenzungsmerkmal wurde bisher nicht gefunden, so dass sich eine einheitliche Regelung des Schuldrechts im BGB anbietet. Auf der anderen Seite wird für den «Verbraucherkauf» eine Sonderregelung gefordert. Durch die geplante Überarbeitung des ...

78,00 CHF