Datenschutz gegen Verbrechensbekämpfung
Am 6. Dezember 2007 wurde im Nationalrat die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Durch diese Novelle sind die Sicherheitsbehörden berechtigt, von Providern von öffentlichen Telekommunikationsdiensten Auskunft über IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht und den genauen Zeitpunkt der Übermittlung zu verlangen. Durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes ist die Kontrolle durch die Instanz der Justiz aufgehoben worden. Ohne richterlichen Befehl können Standortabfragen des ...