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Der Ermittlungsbeauftragte des parlamentarischen Untersuchungsausschusses
Am 26. Juli 2001 ist das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages in Kraft getreten. Eine Neuerung ist § 10 des Gesetzes, der die Möglichkeit vorsieht, einen Ermittlungsbeauftragten zur Unterstützung der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses einzusetzen. Ziel der Arbeit ist es, die Rechtsfigur des Ermittlungsbeauftragten in das Gefüge des parlamentarischen Untersuchungsrechts einzuordnen. Die Grundlagen des parlamentarischen Untersuchungsrechts ...

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