Möglichkeiten und Grenzen der IFRS-Anwendung im Mittelstand
Die Anwendung der IFRS ist aufgrund der EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 für diejenigen deutschen Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt zugelassen sind, ab 2005 im Konzernabschluss verpflichtend. Als Ausschüttungsbemessungsgrundlage sowie für die steuerliche Gewinnermittlung haben jedoch alle Unternehmen weiterhin einen Einzelabschluss nach den Regelungen des HGB zu erstellen. Der Anteil kapitalmarktorientierter Unternehmen, die unter diesen Pflichtanwendungsbereich der IAS-Verordnung ...