Das Verbot des Rückkaufhandels gemäß § 34 Abs. 4 GewO
Das Rückkaufhandelsverbot gemäß § 34 Abs. 4 GewO ist zuletzt vermehrt in den Fokus der Gerichte geraten. Das hängt mit Klagen von Verbrauchern zusammen, die bei Liquiditätsengpässen entsprechende Geschäftsmodelle beanspruchten und sich benachteiligt fühlten. Oft handelt es sich um sogenannte ¿Sale-and-rent-back¿-Verträge. Philip Raillon beleuchtet das Verhältnis des Rückkaufhandelsverbots zum Pfandleih- und Kreditwesen. Er ordnet die Verbotsnorm verwaltungs-, zivil-, verfassungs- sowie ...