Die Biomedizinkonvention des Europarates
Die Biomedizinkonvention des Europarates erlässt völkerrechtlich verbindliche Regelungen für die Human- und Embryonenforschung, Organtransplantation, Genanalyse und -therapie. In Deutschland ist die Konvention äußerst umstritten. Aus Angst, das verfassungsrechtlich gebotene und gesetzlich gewährleistete Schutzniveau könnte unterlaufen werden, wird ein Beitritt überwiegend abgelehnt. Die vorliegende Schrift analysiert, untersucht und vergleicht.