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Das forum attractivum des Europäischen Insolvenzrechts
Im globalisierten Wirtschaftsverkehr sind Insolvenzen mit Verbindungen zu mehr als einem Staat an der Tagesordnung. Zur adäquaten Bewältigung einer solchen wirtschaftlichen Krise gehört es, gerichtliche Einzelprozesse, die das Insolvenzverfahren tangieren, effizient zu gestalten. In der Europäischen Union ist die internationale gerichtliche Zuständigkeit für solche Verfahren in Artikel 6 der Europäischen Insolvenzverordnung geregelt. Danach besteht für insolvenzbezogene Einzelverfahren ein forum attractivum ...

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