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Die Vermögensabschöpfung in der Praxis
Zum WerkDie Vermögensabschöpfungsaktivitäten der Justiz zielen darauf ab, dem Täter profitorientierter Straftaten "die Früchte seiner Tat zu entziehen". Neben den klassischen Sanktionen soll so auch die Abschöpfung lediglich als tatverstrickt verdächtiger Vermögenswerte erreicht werden. Die Vermögensabschöpfung hat in der Praxis des Strafverfahrens mittlerweile ihren festen Platz. Sonderdezernate der Landeskriminalämter stellen im Zusammenwirken mit den Staatsanwälten jährlich verdächtiges Vermögen in beträchtlicher ...

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