Betrug und Korruption im Gesundheitswesen
Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 29.03.2012 mit dem Aktenzeichen "Az. GSSt 2/11" war im Gesundheitswesen seit Monaten mit Spannung erwartet worden. Der BGH hatte entschieden, dass Vertragsärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Richter sprechen ausdrücklich von "korruptivem Verhalten" von Ärzten und Pharmavertretern, das aber nach ...