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Zur analogen Anwendung des § 988 BGB beim rechtsgrundlosen Besitzerwerb
Die Frage der analogen Anwendbarkeit des § 988 BGB auf den rechtsgrundlosen Besitzerwerb ist ein Klassiker unter den Streitfragen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses. Ausgangspunkt der Kontroverse ist die Besserstellung des redlichen Besitzers gegenüber dem redlichen Kondiktionsschuldner. Ersterer haftet nach §§ 987 ff. BGB grundsätzlich nicht auf Nutzungsersatz, Letzterer ist nach § 818 Abs. 1 BGB zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet. In den ...

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