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Arbeitnehmerähnliche Personen in Europa
Ein umfassender Schutz vor beruflichen Risiken (z.B. Kündigung, Krankheit) ist Arbeitnehmern vorbehalten. Selbständige werden vom Arbeitsrecht grundsätzlich nicht erfasst, was im Hinblick auf arbeitnehmerähnlichen Selbständige in Deutschland als unbefriedigend empfunden wird. Ein vergleichender Abschnitt der Untersuchung veranschaulicht, dass das Problem der arbeitnehmerähnlichen Personen kein rein deutsches ist: Diese Beschäftigten sind auch in den Rechtsordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten bekannt, sowohl dort als ...

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