Behindertentourismus auf der Insel Sylt
Inhaltsangabe:Einleitung: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (GG, Art. 3 Abs. 3 Satz 2) Dieses Gleichstellungsgesetz, das erst im September 1994 im Grundgesetz verankert wurde, ist bislang noch keine Garantie dafür, daß behinderte Menschen ebenso behandelt werden wie Nichtbehinderte. Vielmehr sind behinderte Menschen in unserer Gesellschaft immer noch massiven Schwierigkeiten im alltäglichen Leben ausgesetzt. Das Bürgerrecht auf Reisen und ...