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Die Kommanditgesellschaft auf Aktien zwischen Personengesellschaftsrecht und Aktienrecht
Die Rechtsform der KGaA ist ein Glücksfall für die besonderen Bedürfnisse eines Familienunternehmens: Sie verbindet die Gestaltungsmöglichkeiten einer Personengesellschaft und die steuerlichen Vorteile einer GmbH & Co. KG mit der Börsenfähigkeit einer AG. Die Verbindung von personengesellschaftsrechtlichen und aktienrechtlichen Elementen in der KGaA erzeugt allerdings ein Konfliktfeld, das in § 278 Abs. 2, 3 AktG nur sehr knapp geregelt ist. ...

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