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Das Verhältnis zwischen Europäischem Gemeinschaftsrecht und deutschem Recht nach der Maastricht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
In bezug auf das Verhältnis zwischen Europäischem Gemeinschaftsrecht und deutschem nationalen Recht traf das Bundesverfassungsgericht zwei grundlegende Aussagen in seinem Maastricht-Urteil von 1993. Dieses ist als vorläufiges Schlußglied einer Kette von Urteilen zu betrachten, in der sich das höchste deutsche Gericht immer wieder mit der Frage der Geltung der deutschen Grundrechte auch gegenüber europäischen Hoheitsakten und dem Problem des Kompetenzkonflikts ...

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