Kritik der Ontologie des Immaterialgüterrechts
Das `geistige Eigentum` basiert auf einer spezifischen Vorstellung von Wirklichkeit. Demnach existieren immaterielle Güter wie Werke, Erfindungen und Designs, die von ihren Verkörperungen in Büchern, Erzeugnissen usw. strikt zu unterscheiden sind. Alexander Peukert unterzieht diese Ontologie einer rechtsrealistischen Kritik. Er zeigt, dass das herrschende Paradigma philosophisch unplausibel ist, sich erst im 18. Jahrhundert durchsetzte und über nur geringe juristische Erklärungskraft ...