Der Zugriff auf elektronische Daten im Strafprozess
Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden für die Erhebungen von Daten bei Privaten - primär die §§ 94 ff. sowie § 161 I 1 StPO - stammen im Kern noch aus dem 19. Jahrhundert. Können diese in Anbetracht der Entwicklung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Datenschutzrechts noch eine verfassungsrechtlich tragfähige Eingriffsgrundlage bilden? Emma Peters setzt sich mit den tatsächlichen Kommunikationsbedingungen der Informationsgesellschaft, den ...