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Legitimation durch Öffentlichkeitsbeteiligung?
Im Gegensatz zum deutschen Gesetzgeber erkannten das europäische und internationale Recht früh, dass die Öffentlichkeit bei Entscheidungen über die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten beteiligt werden müsse. Die Auswirkungen dieses Trends sind auch in Deutschland mittlerweile unübersehbar. Zahlreiche Vorschriften bedingen die frühe oder allgemeine Beteiligung der Öffentlichkeit. Fehlende Beteiligungen können vor den Verwaltungsgerichten gerügt werden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ...