Unsterbliche Daten
Heutzutage hinterlässt ein Erblasser oftmals nicht mehr nur die altbekannten Vermögenswerte, wie Immobilien, Hausrat, Fahrzeuge oder Bargeld, sondern verfügt zum Zeitpunkt seines Todes auch vermehrt über digitale Daten und Inhalte, wie zum Beispiel E-Mail-Postfächer, Accounts bei sozialen Netzwerken oder Online-Speicherdiensten. Angesichts des technischen Erkenntnisgewinns und des rapide fortschreitenden Einflusses der Digitalisierung sowohl im privaten als auch im beruflichen Spektrum steht ...