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Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das Strafrecht
Die Arbeit befaßt sich - anders als viele jüngere Beiträge - nicht mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehre, sondern mit dem strafrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Verfasser untersucht Geschichte und Umfang des strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzes durch spezielle Normen (z.B. 164, 201 StGB, 44 StUG etc.) und durch die Beleidigungstatbestände ( 185ff. StGB). Großen Raum erhält dabei die Prüfung einer Strafbarkeit ...

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