![Abhandlungen und Mitteilungen aus dem Seminar für Öffentliches Recht und Kolonialrecht, Vol. 7](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/261/26191657/CHSBZCOP0326191657.jpg)
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Excerpt from Abhandlungen und Mitteilungen aus dem Seminar für Öffentliches Recht und Kolonialrecht, Vol. 7: Studien zum Hamburgischen Öffentlichen RechtAuch in der Verfassung, die nach wiederholten unwesentlichen Änderungen die-ser Vorarbeiten 1860 Geltung erlangte, ist grundsätzlich an dem Bestehen der Stadtgemeinde Hamburg festgehalten. Wenn auf eine besondere Stadtbürgerschaft bei Verhandlungen rein städtischer Angelegenheiten verzichtet und die Mitwirkung der ländlichen Vertreter nicht ...