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Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (Brüssel Ia)
Zum Werk Die EU-Verordnung Nr. 1215/2012, im Wortlaut "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" (kurz Brüssel Ia-VO, EuGVVO) regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte gegenüber einem Beklagten, der seinen Wohnsitz in einem Unionsmitgliedstaat der EU hat, sowie die Anerkennung und Vollstreckung von ...

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