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Das System des Arzthaftungsrechts
Im Bereich des Arzthaftungsrechts sind von der Rechtsprechung verschiedene Sonderfiguren geschaffen worden: z. B. genügende Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilligung, Beweislastumkehr bei Verwirklichung der sog. voll beherrschbaren Risiken, Beweiserleichterung bis hin zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, Dokumentationsmängeln oder Verletzung der Befundsicherungspflicht. Eines der Hauptanliegen dieser Untersuchung ist es zu überprüfen, ob sich diese Sonderfiguren mit dem geltenden Haftungsrecht vereinbaren lassen. ...

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