Die Rechtsfigur der "Satzungsdurchbrechung" ist im deutschen Gesellschaftsrecht seit nahezu 100 Jahren etabliert. Gemeint sind damit im Grundsatz Beschlüsse, die für den Einzelfall von den Vorgaben der Satzung abweichen, diese für die Zukunft aber unverändert lassen. Das Meinungsbild in Rechtsprechung und Schrifttum ist indes stark zersplittert und in der Praxis herrscht große Rechtsunsicherheit. Moritz Pöschke unternimmt eine systematische Darstellung des ...