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Umfang und Grenzen politischer Betätigungsfreiheit des Richters
In den letzten Jahren waren Richter häufiger bereit, ihre traditionelle Zurückhaltung bei politischer Betätigung aufzugeben. Aufsehenerregende Aktionen in der Öffentlichkeit führten in der Fachliteratur zu lebhaften Diskussionen. Dabei zeigte sich, daß Umfang und Grenzen zulässiger politischer Betätigung des Richters vor allem deshalb kontrovers diskutiert werden, weil das im Deutschen Richtergesetz postulierte Mäßigungsgebot keine eindeutige Grenzziehung erlaubt. Die Forderung einer weitgehend ...

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