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Das neue Kostenrecht - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird das Kostenrecht umfassend geändert. Die Reform betrifft die gesamte Justiz: Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Kostenbeamte, aber auch Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer. Wesentliche Änderungen: Die Kostenordnung aus dem Jahr 1936 wird durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt. Kostenregelungen für Gerichte und Notare werden klarer strukturiert, z.B. werden ihre Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis ...

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