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Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln und Änderungen der Tarifgeltung
Fast jeder Arbeitsvertrag nimmt tarifvertragliche Regelungen in Bezug. Meist fehlt jedoch eine Abrede über die Wirkung der Verweisung bei Änderungen der Tarifgeltung im Betrieb, etwa durch Verbandsaustritt oder Betriebsübergang. Bislang hat die Rechtsprechung solche Verweisungen zugunsten der Arbeitgeber als Gleichstellungsabreden verstanden und keine vertraglichen Ansprüche anerkannt, die über das tarifgebundenen Arbeitnehmern Geschuldete hinausgehen. Das Werk arbeitet heraus, dass bei methodisch ...

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