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Die Angemessenheit der Entschädigung bei Anwendungsbeobachtungen
Seit der Implementierung der §§ 299a, b StGB besteht nunmehr u. a. auch für niedergelassene Vertragsärzte die Gefahr, wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Insbesondere die verschiedenen Kooperationsformen im Gesundheitswesen sehen sich oft mit Strafbarkeitsvorwürfen konfrontiert. Eine dieser zulässigen Formen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie bildet dabei das Instrument der Anwendungsbeobachtungen. Diese Arzneimittelstudien finden erst ...

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