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Die rechtliche Unmöglichkeit im Rahmen des § 251 I Nr. 2 StPO
Immer öfter rücken die Grundsätze des Strafprozesses zu Gunsten des Strafverfolgungsinteresses in den Hintergrund. Insbesondere steht der hehre Grundsatz der Unmittelbarkeit in der Gefahr zu einem reinen Formalprinzip degradiert und durch extensive Anwendung von Ausnahmevorschriften ausgehöhlt zu werden. Diese Arbeit versucht anhand der Durchbrechungsnorm des § 251 I Nr. 2 StPO am Beispiel dreier Konstellationen das Gleichgewicht zwischen Strafverfolgungsinteresse und ...

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