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Eheschließung und Eheauflösung im indischen Familienrecht
Das indische Recht kennt kein einheitliches Familienrecht, vielmehr besteht eine personale wie regionale Rechtszersplitterung. Dabei verfügen die Glaubensgemeinschaften der Hindus, Buddhisten, Jainas und Sikhs über ein staatlich normiertes Eherecht, ebenso wie Christen und Parsen. Dagegen sind die Eherechte von Moslems und Juden nur in geringem Maße kodifiziert. Neben diesen an die Religionszugehörigkeit anknüpfenden Eherechten bietet der indische Gesetzgeber jedermann die ...

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